260,-€ Gesamtkosten
für beide Einheiten ggf. zzgl. USt je nach aktueller Gesetzeslage
19. & 20. Juni 2023
jeweils von 15:30-19:30 Uhr
Das Online-Seminarumfasst zzgl. Fallvorbereitungen; Selbstlerneinheiten &Literaturarbeit den Umfang einer Tagesveranstaltung
Der Förderauftrag der Kindertagespflege umfasst die Erziehung, Bildung und Betreuung und bezieht sich auf soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes (§ 23 SGB VIII). In Ihrer Arbeit lernen Kindertagespflegepersonen verschiedenste Familien mit unterschiedlichen Bedürfnissen, Vorstellungen und Erfahrungen kennen und sind oft Ansprechpartner für Eltern zu pädagogischen Fragestellungen. Dabei stehen sie auch oft vor schwierigen Situationen und werden mit ihrer gesetzlichen Verpflichtung konfrontiert „auf das Kindeswohl zu achten“.
Die zentrale Pflicht zur Meldung von Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung ergibt sich aus der Erlaubnis zur Kindertagespflege nach § 43 SGB VIII und nunmehr mit Inkrafttreten des neuen Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes direkt aus § 8a SGB VIII.
Damit wird dem Schutzgedanken durch die Definition von Mindeststandards Rechnung getragen. Die Tagespflegeperson hat das zuständige Jugendamt über wichtige Ereignisse zu unterrichten, die für die Betreuung der Kinder bedeutsam sind. Dazu gehören auch Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung, denen gemäß § 8a SGB VIII nachzugehen ist.
Durch das neue Landeskinderschutzgesetz NRW sowie die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) unterliegt auch der Kinderschutz an vielen Stellen einer rechtlichen Veränderung. Vor allem die neue Verpflichtung des Abschlusses von Einzelkooperationsvereinbarungen zum Kinderschutz nach § 8a SGB VIII mit jeder KTPP und dem Jugendamt ist hier in den Blick zu nehmen.
Der Kinderschutz stellt besondere Herausforderungen an die Kindertagespflege:
Das Thema Kinderschutz ist hochkomplex. Unsere Fortbildung richtet sich daher an interessierte selbständig oder angestellt tätige Kindertagesmütter und -väter und an Fachberatungen der öffentlichen und freien Träger der Jugendhilfe.
Die Teilnehmer/innen kennen die rechtlichen Rahmenbedingungen im Kinderschutz und insbesondere die Vorschriften im Bereich der Kindertagespflege. Sie gewinnen Sicherheit in ihrer Rolle im Kinderschutz.
Referent:in:
Diplom Sozialarbeiterin und M.A. im Sozialmanagement, insoweit erfahrene Fachkraft. Berufserfahrung als langjährige ASD-Mitarbeiterin mit dem Schwerpunkt Kinderschutz. Koordinatorin der Frühen Hilfen und zuständig für die Etablierung von Präventionsketten sowie des Koordinierenden Kinderschutzes als Stabstelle eines Jugendamtes. Langjährige Erfahrung in der Rolle der ASD-Leitung. Derzeit Leitung einer größeren Verwaltungseinheit in einem Jugendamt einer Mittelstadt. Seit 2019 Referentin im Institut LüttringHaus.
Vom 25. – 26. August 2022 in Berlin
Weitere Infos und Anmeldung hier