Preis auf Anfrage.
Der § 35a SGB VIII ist in der Kinder- und Jugendhilfe einer der wichtigsten Bausteine für die
Beantragung, Gewährung und Ausgestaltung pädagogischer und therapeutischer Hilfen.
Welche Voraussetzungen vorliegen müssen und welche speziellen Anforderungen an eine
umfängliche Diagnostik vom Gesetzgeber gestellt werden, ist ein zentraler Inhalt dieses
Workshops. Auf verfahrenstechnische Besonderheiten wird ebenso eingegangen wie auf die
Auswahl angemessener diagnostischer Verfahren und deren Bedeutungswert für die
Beantwortung der Frage einer möglichen Beeinträchtigung der Teilhabe an der Gesellschaft.
Ebenso soll die sozialpolitische Bedeutung, aber auch die übergeneralisierte Anwendung des
§ 35a kritisch diskutiert werden, insbesondere für den Bereich der Teilleistungsstörungen.
Der Kurs richtet sich an alle Akteure in der Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere öffentliche Träger der Jugendhilfe sowie deren Kooperationspartner*innen, die in ihrer täglichen Arbeit direkt oder indirekt mit dem § 35a SGB VIII zu tun haben. Ziel ist es, neben der
Vermittlung der wichtigsten Grundlagen zum § 35a-Verfahren, den Teilnehmer*innen die Bedeutung und Verfahrensweise des diagnostischen Prozesses im § 35a-Verfahren als Voraussetzung für die Gewährung und Ausgestaltung wirksamer Hilfen zu vermitteln.
Vermittlung theoretischen Grundlagenwissens anhand von Impulsreferaten, kurzen Inputs mit alltagstauglichen knappen Arbeitspapieren; Gruppenarbeiten; Bearbeitung von Fragen und Fällen aus der Praxis der Teilnehmer*innen
Vom 25. – 26. August 2022 in Berlin
Weitere Infos und Anmeldung hier