Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Ausschließliche Geltung

Die nachfolgenden AGB gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Institut LüttringHaus und den Kund*innen (z.B. öffentlicher oder freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe bzw. der Eingliederungshilfe, sowie Teilnehmer*innen der Veranstaltungen) hinsichtlich sämtlicher vom Institut LüttringHaus (Dr. Maria Lüttringhaus und deren freie Mitarbeiter*innen) angebotener Veranstaltungen (Fortbildungen, Seminare, Workshops, Kleingruppen-Online-Seminare). Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

2. Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt auf Basis des schriftlichen Angebots des Instituts LüttringHaus durch die mündliche oder schriftliche Auftragsbestätigung des Kunden zustande. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Das Institut LüttringHaus erstellt ein individuelles Angebot unter Berücksichtigung der Erwartungen und Bedürfnisse des Kunden. Die Teilnehmerzahl ist bei Fortbildungen, Seminaren und Workshops auf maximal 20 Personen begrenzt, sofern keine anderen Bedingungen vereinbart wurden. Bei weiteren Teilnehmer*innen wird ein Aufpreis in Höhe von 25,- EUR pro Tag und pro Teilnehmer*in erhoben – bis zu einer Höchstteilnehmerzahl von 24 Personen. Fachtage sind von dieser Regelung ausgeschlossen. Bei Kleingruppen-Online-Seminaren beträgt die maximale Teilnehmer*innenzahl 10-12 Personen.

3. Zahlungsbedingungen

Das Honorar wird entsprechend den jeweiligen Anforderungen der im Angebot genannten Veranstaltung vereinbart. Die Rechnungstellung erfolgt bei Inhouse-Seminaren (von bis zu 3 Seminartagen) unmittelbar nach Erbringung der Leistung. Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Erhalt der Rechnung fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt bei mehrtägigen Inhouse-Fortbildungsreihen (ab 4 Tage durch den Kunden organisiert) wie folgt: Vor Beginn der ersten Fortbildung wird die Hälfte der Fortbildungsreihe in Rechnung gestellt. Die zweite Rechnungsstellung erfolgt mit Ende der Fortbildungsreihe. In der zweiten Teilrechnung werden zudem die möglicherweise angefallenen Aufpreise für die komplette Fortbildungsreihe aufgelistet und in Rechnung gestellt. Bei offenen Kursen und Kleingruppen-OnlineSeminaren (durch das LüttringHaus organisiert und auf der Homepage beworben) erfolgt die Rechnungstellung bereits vor Erbringung der Leistung in Form einer Gesamtrechnung für alle Seminartage.

4. Absage und Ausfall von Terminen

a) Absagen: Einzelne Veranstaltungen können vom Kunden bis spätestens 12 Wochen vor Beginn kostenfrei abgesagt werden, bei Absage zwischen 12 bis 8 Wochen vorher werden 50% des Honorars fällig, bei Unterschreitung dieser Frist bis 8 Tage vorher werden 75% des Honorars fällig, bei Absagen innerhalb von 8 Tagen vor Veranstaltungsbeginn 100%. Bei den Frühbucher-Rabatten (d.h. 20% Preisnachlass bei Anmeldung 3 Monate vor Seminarbeginn und sofortiger Rechnungsstellung) gibt es keine Stornierungsfristen, sondern eine Gutschriftregelung, sollte die gebuchte Veranstaltung aufgrund von Krankheit oder ähnlichen Gründen nicht besucht werden können. Frühbucher-Rabatte sind nicht mit anderen Sonderpreisen kombinierbar und gelten nicht für Kleingruppen-Online-Seminare. Für offene Kurse kann eine Absage durch das Institut LüttringHaus erfolgen, wenn die Mindestteilnehmerzahl unterschritten wird. Bereits bezahlte Gebühren werden erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

b) Ausfall: Muss eine Inhouse-Veranstaltung vom Institut LüttringHaus aufgrund des Ausfalls eines Dozenten abgesagt werden, wird ein Ersatztermin angeboten. Weitere Vereinbarungen behalten ihre Gültigkeit.

5. Nutzungsrechte

Grundsätzlich gewährt das Institut LüttringHaus den Kunden das einfache, räumlich und zeitliche nicht beschränkte Recht, die erbrachten Leistungen für eigene Zwecke zu nutzen. Die übergebenen Materialien, Konzepte, Informationen, Entwürfen und Kenntnisse dürfen nur zur ausschließlichen Nutzung der vertraglich vereinbarten Zwecke verwendet werden. Eine Weitergabe der Unterlagen an Dritte bedarf der ausdrücklichen Zustimmung. Das Einstellen in das Internet oder das Verbreiten über das Internet sind untersagt. Fotos und Videomitschnitte von Kleingruppen-Online-Seminaren sind nicht gestattet, ebenso wie die Veröffentlichung und Weitergabe von Inhalten an Dritte. Soweit Materialien und Unterlagen namentlich gezeichnet sind und zur Verfügung gestellt werden, gehen die Rechte daran nicht auf die Kund*innen über. Alle Rechte verbleiben bei den Urheber*innen. Die Vervielfältigung der Seminar-Reader erfolgt nach Absprache (d.h. der Druck wird seitens des Institutes in Auftrag gegeben und in Rechnung gestellt oder eine Vorlage an die Auftraggeber*innen versandt und die Vervielfältigung der Seminar-Reader für die Teilnehmenden erfolgt durch die Auftraggeber*innen).

6. Haftung

Die Verantwortung für den Erfolg möglicherweise vorgeschlagener Maßnahmen oder Hinweise während oder im Zusammenhang mit den Veranstaltungen, trägt der Kunde. Haftungsansprüche gegen das Institut LüttringHaus, welche sich auf Schäden materieller oder immaterieller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Instituts LüttringHaus kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.

7. Umsatzsteuerbefreiung

Dem Institut LüttringHaus liegt aktuell eine Umsatzsteuerbefreiung in Bezug auf Fort- und Weiterbildungen vor. Da sich aber aufgrund der EU-Rechtsprechung auch Veränderungen auf Bezirks- und Bundesregierungsebene ergeben werden, welche noch nicht absehbar sind, behalten wir uns vor, die Umsatzsteuer dann entsprechend der angepassten Gesetzeslage zu erheben.

8. Sonstiges

Die Parteien vereinbaren grundsätzlich Vertraulichkeit über den Inhalt des Auftrags und die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse. Gerichtsstand ist Essen. Das Institut LüttringHaus verpflichtet sich sicherzustellen, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten. Das Institut nimmt zur Kenntnis, dass bei einem Verstoß die Auftraggeberin oder der Auftraggeber berechtigt ist, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Weitergehende Rechte bleiben unberührt.

9. Salvatorische Klausel

Sollte eine Klausel dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung. Sollte eine solche nicht bestehen, werden sich die Vertragsparteien auf eine für beide Seiten angemessene Regelung einigen.

Stand: Sep. 2020