260,-€ Gesamtkosten
für beide Einheiten ggf. zzgl. USt je nach aktueller Gesetzeslage
17. & 22. Mai 2023
jeweils 09:00-13:00 Uhr
Das Online-Seminar umfasst zusätzlich Selbstlerneinheiten & Literaturarbeit und entspricht somit einer Tagesveranstaltung
„Wann ist ein gewichtiger Anhaltspunkt gewichtig?“, „Ist jede Kindesmisshandlung eine Kindeswohlgefährdung?“, „Welche Maßnahme ist verhältnismäßig im Kinderschutz?“, „Darf das Familiengericht eine Inobhutnahme beenden?“ etc.
Kinderschutz kann nur gelingen, wenn Sicherheit über die Kenntnis dieser Elemente besteht und das Fachwissen darüber ausgewogen ist. Nur wer das Konstrukt Kinderschutz verstanden hat, kann auch die notwendigen und geeigneten Hilfen anbieten und zielgerichtete Unterstützung anbieten. Daher legt dieses Modul den Fokus weniger auf die Methodik der Risikoeinschätzung, sondern mehr auf die rechtlichen und sozialwissenschaftlichen Grundlagen im Kinderschutz.
Der Kurs richtet sich an alle Akteure im Kinderschutz, sowohl freie und öffentliche Träger der Jugendhilfe sowie Kooperationspartner*innen. Ziel ist, dass die Teilnehmer*innen das Konstrukt Kinderschutz mit rechtlichen Grundlagen, Begriffsdefinitionen und den Aufgaben der jeweiligen Akteure verstanden haben.
Vermittlung theoretischen Grundlagenwissens anhand von Impulsreferaten, kurzen Inputs mit alltagstauglichen knappen Arbeitspapieren; Gruppenarbeiten; Bearbeitung von Fragen und Fällen aus der Praxis der Teilnehmer*innen.
Referent*in:
Hauptberuflich seit mehreren Jahren als Referatsleitung im Allgemeinen Sozialen Dienst einer Großstadt tätig, die sozialräumlich arbeitet. Zuvor langjährige praktische Erfahrung im klassischen Case Management im Allgemeinen Sozialen Dienst, sowie im dortigen Kinder- und Jugendnotdienst (24/h Erreichbarkeit des ASD). Freiberuflich tätig im Bereich sozialraumorientiertes Case Management.
Vom 25. – 26. August 2022 in Berlin
Weitere Infos und Anmeldung hier