1. Einheit
Ethische, gesetzliche und fachliche Grundlagen des gesellschaftlichen Schutzauftrages Schutzbedürftiger
Markus Hansen
15.12.2022
2. Einheit
Gewalt: Formen – Auswirkungen – Prävention
Markus Hansen
12.01.2023
3. Einheit
Grundlagen der Fallarbeit: Logik des Konzeptes LüttringHaus
Brigitte Paterson
01.02.2023
02.02.2023
4. Einheit
Verbindliche Schutzvereinbarungen mit Verantwortlichen schließen
Brigitte Paterson
24.02.2023
5. Einheit
Institutionelle Schutzkonzepte:
Grundlagen-Erfolgsfaktoren- Stolpersteine
Markus Hansen
09.03.2023
6. Einheit
Vertiefung Kinderschutz
Brigitte Paterson
24.03.2023
7. Einheit
Vulnerable Gruppen – Anforderungen an den Klient:innenschutz
Rebecca Borgehynck
26.04.2023
8. Einheit
Erfolgsfaktoren schwieriger Gespräche: das kleine 1×1 der Gesprächsführung
Markus Hansen
28.04.2023
9. Einheit
Rolle, Aufgabe und Qualitätskriterien der insoweit erfahrenen Fachkraft im Kinderschutz – mit erweiterndem Blick auf Aufgabe und Herausforderungen an
interne Kinder-/Klienten:innenschutzfachkräfte
Markus Hansen
03.05.2023
10. Einheit
Training und Implementationsworkshop mit besonderm Blick auf die Rolle der insoweit erfahrenen Fachkraft nach § 8a/b SGB VIII und § 4 ABS,1 KKG
Brigitte Paterson
13.06.2023
11. Einheit
Training und Supervision
Brigitte Paterson
14.06.2023
1.400,-€ Gesamtkosten
für alle 12 Einheiten ggf. zzgl USt je nach aktueller Gesetzeslage (inkl. Zertifikatskosten)
jeweils von 09:00-13:00 Uhr
Das Online-Seminar umfasst zusätzlich Selbstlerneinheiten & Literaturarbeit und entspricht somit einer Tagesveranstaltung
Die Inhalte des Zertifikatskurses orientieren sich an den aktuellen rechtlichen und fachlichen Standards und qualifizieren für eine praxisnahe, fachliche Beratung im Kinderschutz. Der Kurs berücksichtigt die Empfehlungen zur Qualifizierung von Insoweit erfahrenen Fachkräften der verschiedenen Landesjugendämter und integriert im Besonderen das Fachkonzept der Sozialraumorientierung.
Voraussetzungen für den Erwerb des Zertifikats sind, neben einer aktiven und regelmäßigen Teilnahme, die Präsentation der Arbeitsergebnisse sowie die Teilnahme an dem Abschlusskolloquium.
Die Haltung der Fachkräfte ist tragendes Element sozialpädagogischen Wirkens und hat nicht nur maßgeblichen Einfluss auf Erfolg und Verlauf von Unterstützungsprozessen, sondern ist auch entscheidend für ihre grundsätzliche Bedarfseinschätzung. Gilt es Ressourcen zu nutzen und Klient:innen ein Angebot zu machen oder hält die Fachkraft zwingende Interventionen für erforderlich, um nachhaltige positive Veränderungen anzustoßen? Wie positioniert Sie sich im konkreten Einzelfall zwischen Selbstbestimmung und Schutzauftrag?
Kindes,- und Klient:innengefährdung sind in besonderer Weise auf Deutung angewiesen. Handlungsleitend sind hier die entsprechenden gesellschaftlichen Werte und Normen, die ganz wesentlich in unseren Gesetzen ausgedrückt werden, sowie die fachlich ethischen Leitlinien unserer Profession.
In diesem Modul sollen die gesetzlichen, ethischen und fachlichen Grundlagen im Kontext dieses Spannungsfeldes erarbeitet, diskutiert und verknüpft werden. Sie bilden den Grundstein für die weiterführende Auseinandersetzung mit diesen Themenbereichen dieser Fortbildung.
Ziel: Gesetzliche Grundlagen, ethische Herausforderungen und fachliche Aufträge sind mit Blick auf die Garantenpflicht verknüpft und im Kontext des Schutzauftrages von Fachkräften und Einrichtungen beleuchtet.
Inhalte:
Das Modul will für das Thema „Gewalt“ sensibilisieren, einen konstruktiven Diskurs anregen und Spannungsfelder aufzeigen. Im Rahmen der Auseinandersetzung soll die persönliche und fachliche Haltung in Bezug auf Gewalt reflektiert werden und erste Ideen für konzeptionelle Rahmenbedingungen entwickelt.
Ziel: Ausdrucksformen der Gewalt sind aufgezeigt, in einem fachlichen Diskurs diskutiert und Ideen für die Organisation erörtert.
Inhalte:
Im Rahmen des Moduls werden die Grundlagen der Fallarbeit nach dem Ansatz des Case-Management und dem Konzept der Sozialraumorientierung vorgestellt. Die zentralen theoretischen Positionen sind besprochen und Haltungsaspekte reflektiert.
Besonderer Schwerpunkt bildet das Model der Falleinordnung/Gefährdungseinschätzung, dass den Teilnehmer:innen Möglichkeit zur Klärung von Unsicherheiten im Arbeitsalltag gibt. Das Model der kollegialen Beratung zur Gefährdungseinschätzung wird genutzt, um gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung zu reflektieren und Ideen für das weitere Vorgehen zu entwickeln. Bei der Gefährdungseinschätzung wirken mehrere Fachkräfte zusammen. Hierdurch wird eine Perspektivenvielfalt erreicht und Fragen oder Verunsicherung können geklärt werden. Das Modell der Gefährdungseinschätzung gehört zu den Methoden des Assessments im Case-Management.
Ziel: Die ressourcenorientierte Fallarbeit ist anhand des Konzepts erläutert. Das Modell der Kollegialen Kurzberatung zur Falleinordnung ist vermittelt und geübt. Die Ergebnisse des Beratungsprozess können anhand der Dokumentationsempfehlungen nachvollziehbar festgehalten werden.
Inhalte:
Problemkongruenz und Problemakzeptanz der Schutzverantwortlichen sind existenzielle Voraussetzung für die Abwendung von (Kindeswohl-) Gefährdung. Die klare und dennoch dialogisch/partizipative Ansprache der Betroffenen ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor für nachhaltige positive Veränderungsprozesse und machen Betroffene und Adressaten mindestens zum Coproduzenten abwendender Maßnahmen.
Transparente und verständliche Vereinbarungen sind die Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und geben allen Beteiligten Orientierung und Sicherheit. In diesem Zusammenhang haben an die Schutzverantwortlichen formulierte Aufträge und Sicherstellungspflichten den Sinn, eine augenblicklich vorliegende Gefährdung Schutzbefohlener abzuwenden.
Im Rahmen des Moduls wird deshalb trainiert, entgegen der oft gängigen Praxis Maßnahmen zu bestimmen, klare zukünftig sicherzustellende Mindestzustände mit den Schutzverantwortlichen zu erarbeiten. Dabei stellt die Lebenswelt der Betroffenen einen zentralen Bezugspunkt dar und unter Einbezug dieser könne bestehender und noch zu aktivierender Ressourcen für die Schutzvereinbarung genutzt werden
Ziel: Die partizipative Erarbeitung von sicherzustellenden Mindestzuständen bezogen auf die vorhandenen Indikatoren aus den Gefährdungsbereichen ist trainiert.
Inhalte:
Durch die SGB VIII-Reform wurde ein wichtiger Qualitätsanker im institutionellen Kinderschutz gesetzt. Gem. § 45 Abs. 2 SGB VIII ist für alle Einrichtungen (mit bestehender sowie angestrebter Betriebserlaubnis) ein Schutzkonzept Pflicht. Aufgabe der Einrichtungen ist es nun, individuelle und anwendbare Schutzkonzepte für das eigene Arbeitsfeld zu entwickeln, in den pädagogischen Alltag zu implementieren und regelmäßig zu überprüfen. Dabei gilt es verschiedene Ebenen mit zu berücksichtigen:
Dieses Thema betrifft aber nicht nur Einrichtungen der Jugendhilfe. Überall da wo schutz- und hilfebedürftige Menschen in institutionellen Kontexten leben, stellt sich die Frage, wie dort ein sicherer Ort gewährleistet werden kann- z.B.: in Kliniken, Pflegeeinrichtungen und verschiedenen Wohnformen im Bereich der Eingliederungs- und Altenhilfe.
Ziel: Die wesentlichen Grundlagen, Erfolgsfaktoren und Stolpersteine von institutionellen Schutzkonzepten sind besprochen und deren Bedeutung für die eigene Organisation reflektiert.
Inhalte:
Auf der Grundlage einer Vertiefung der gesetzlichen Grundlagen für den Kinderschutz wird an diesem Tag die Durchführung der Kollegialen Beratung zur Risiko-/Gefährdungseinschätzung im Kinderschutz trainiert. Hierbei stehen sowohl die Formulierung von fokussierten, ressourcenorientierten Fragen und Perspektivwechslerfragen, als auch die fundierte Begründung und konkrete Benennung des weiteren Vorgehens im Zentrum der Aufmerksamkeit. Nur fokussiertes Arbeiten in der Risiko-/Gefährdungseinschätzung bietet die Chance „sich nicht im Fall zu verlieren“, sondern Klarheit für die Entscheidung zu bekommen. Zudem zieht die fallführende Fachkraft gerade den fundierten Begründungen und der konkreten Benennung des weiteren Vorgehens die wesentliche Unterstützung für ihre Arbeit mit den Personensorgeberechtigten, ggf. auch für eine Meldung ans Jugendamt oder das Familiengericht.
Ziel: Die gesetzlichen Grundlagen zum Kinderschutz sind vertieft. Die Praxis der Fallbesprechungen in Kindesschutzfällen ist unter fachlicher Begleitung umgesetzt und reflektiert, insbesondere mit Blick auf Begründungen, Konkretisierungen für das weitere Vorgehen und die Rolle des Perspektivwechslers.
Inhalte:
Vulnerable Gruppen stehen natürlicherweise im besonderen Focus sozialer Arbeit, welche Chancengleichheit zu einem ihrer Kernaufträge zählt. Ihr Wirken bezieht sich dabei auf sowohl auf den Einzelfall als insbesondere auch auf die Systemebene. Mit Blick sowohl auf den individuellen Schutzauftrag von Sozialarbeiter:innen, als auch auf die Anforderungen an institutionelle Schutzkonzepte sollen hier die Besonderheiten in der Arbeit mit Vulnerablen Gruppen im Kontext dieser Fortbildung in den Focus gerückt werden. Dabei soll auch die Kommunikation mit Menschen deren Vulnerabilität sich unter anderem auch in ihrer eingeschränkten oder einfach besonderen Kommunikationsfähigkeit zeigt betrachtet werden. Hier werden Fachkräfte oft vor besondere Herausforderungen gestellt.
Ziel: Ein grundlegendes Verständnis für die besonderen Herausforderungen an den Klient:innenschutz in diesem Arbeitskontext ist vermittelt und ein Methodenkoffer für die Kommunikation mit-, und das Beschwerdemanagement für insbesondere Menschen mit Teilhabeinschränkungen ist erarbeitet.
Inhalte:
Im Rahmen dieses Moduls wird der Fokus auf die Aufgabe, Rolle und Qualitätsanforderungen der Kinder- / Klient:innennschutzfachkraft gelegt. Außerdem werden Grundlagen der Netzwerkarbeit vermittelt und Verantwortlichkeiten reflektiert. Im Vordergrund steht dabei die Auseinandersetzung mit den eigenen Kompetenzen und die Einbindung in die eigene Organisation.
Ziel: Fragen zur Rolle und Aufgaben der Kinder-/ Klient:innenschutzfachkraft sind geklärt und Qualitätskriterien mit den eigenen Ressourcen-/Kompetenzprofil abgeglichen.
Inhalte:
Um die Umsetzung von Fortbildungsinhalten in der Praxis zu unterstützen, ist es hilfereich, die Trainingsinhalte mit Elementen eines „Training-on-the-job“ zu verknüpfen. Nach den Übungen in der „Laborsituation“ der Fortbildung, wird durch das „Training-on-the-job“ die unmittelbare praktische Anwendung und Reflexion der Elemente in den konkreten Alltagsbezügen möglich. Insbesondere wird durch diese Fallsupervision gewährleistet, dass an konkreten Praxisfällen der Teilnehmende das Vorgehen reflektiert.
Ziel: Aktuelle, offene Fragen sind in der Fallsupervision mit konkreten Handlungsperspektiven bearbeitet.
Inhalte:
Im Rahmen des Moduls wird die Fortbildung abgeschlossen und die Lernprozesse aus den Intervisionsgruppen evaluiert.
Ziel: Die Intervisionsgruppen sind evaluiert und offene Fragen geklärt
Inhalte:
Für den Erwerb des Zertifikats ist neben einer aktiven Teilnahme und dem Besuch von allen Einheiten (100 % Teilnahme) Literaturarbeit und die Präsentation von Arbeitsergebnissen Voraussetzung (d.h. Verschriftlichung eines Falles & einer Beratungssequenz aus der eigenen Praxis, Durchführung einer Gefährdungseinschätzung sowie Auseinandersetzung mit der eigenen Rolle und Verortung im Praxisfeld).
Referent:innen:
Erzieher und Sozialpädagoge (FH), Systemischer Therapeut und Berater (SG), Supervisor (SG), Fachwirt im Sozial- und Gesundheitswesen (IHK), Personalreferent (IHK), Weiterbildungen im Bereich Organisationsentwicklung, Coaching, Kinderschutz, Case Manager (DGCC)
Hauptberuflich als pädagogischer Leiter in einer Jugendhilfeeinrichtung tätig. Ehemals Dozent an der Saxion Hochschule Enschede (NL) und Lehrbeauftragter der Universität Siegen. Freiberuflich im Bereich Supervision, Organisationsentwicklung und Fortbildung aktiv.
Dipl. Sozialpädagogin (FH); Zertifizierte Case Management Ausbilderin (DGCC); Weiterbildung in systemischer Beratung und prozessorientiertem Coaching in moderner Psychologie und Organisationsberatung; Zusatzausbildung in Tanz- und Bewegungspädagogik.
Langjährige Tätigkeit im Jugendamt (ASD) sowie in der ambulanten Jugendhilfe (freier und öffentlicher Träger). Seit 2013 freiberuflich tätig als Trainerin für Case Management im nationalen und internationalen Kontext, sowie in der Team,- und Führungskräfteentwicklung im Profit- und Non-Profit Bereich.
Erzieherin; Sozialarbeiterin B.A.; Case Managerin (DGCC); Kinderschutzfachkraft (InsoFa); Koordinatorin für Familienrat. Freiberuflich tätig als Referentin für ressourcen-, lösungs- und sozialraumorientierte Kinder- und Jugendhilfe, sowie Eingliederungshilfe an der Schnittstelle: Begleitete Elternschaft. Koordinatorin und Ausbilderin für das Verfahren Familienrat (FGC).
Langjährige Erfahrung in der Arbeit mit Familien und der inklusiven, niedrigschwelligen Stadtteilarbeit.
Vom 25. – 26. August 2022 in Berlin
Weitere Infos und Anmeldung hier