220,-€ Gesamtkosten
ggf. zzgl. USt je nach aktueller Gesetzeslage*
*der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen für 2020 zur weiteren steuerlichen Förderung von Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlichen Vorschriftensieht im Artikel 8 die Änderung des Umsatzsteuergesetzes § 4 Nr. 21 a) UStG vor, durch diese womöglich zukünftig eine USt-Befreiung für Fortbildungen entfällt.
17.-18. Juni 2021 von 09:00-13:00 Uhr
Das Online-Seminar umfasst zzgl. Selbstlerneinheiten & Literaturarbeit den
Umfang einer Tagesveranstaltung
Leistungen der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII stellen für die Fachkräfte der Kinderund Jugendhilfe eine besondere Herausforderung dar: Neben den fachlichen Fragen bei der Diagnostik einer seelischen Störung stellt sich die Frage, wie die Prüfung der Teilhabebeeinträchtigung als Aufgabe der Jugendhilfe erfüllt werden kann? Was sind die geeigneten Hilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche? Dazu kommen die sich überlappenden Zuständigkeiten der verschiedenen (Hilfe-)Systeme. Wann sind Sozialhilfeträger, Krankenversicherung oder Schule zuständig und wie können sie in die Verantwortung genommen, wie die Hilfen koordiniert werden? Wie ist das Vor- und NachrangVerhältnis der Jugendhilfe zu anderen Leistungsträgern wiederherzustellen? Hinzukommen die neuen Anforderungen durch das Bundesteilhabegesetz, das stufenweise ab 2018 in Kraft tritt.
Sozialpädagogische Fachkräfte und Mitarbeiter*innen der Wirtschaftlichen
Jugendhilfe von Jugendämtern oder von der Fragestellung betroffene Freie Träger.
Leistungen der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII werden rechtssicher bewilligt
Referentin:
bis zum 30.6.2010 Leiter des Referats Rechtsfragen der Kinder- und Jugendhilfe im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Berlin, seit dem 1.7.2010 Tätigkeit als Rechtsanwalt und Lehrbeauftragter an verschiedenen Universitäten und Hochschulen; Honorarprofessor an der Freien Universität Berlin – Fachbereich Erziehungswissenschaften und Psychologie, Vorsitzender der Fachkonferenz I Grund- und Strukturfragen des Jugendrechts beim Deutschen Institut für Jugendhilfe und
Familienrecht und der Kommission SGB VIII des Deutschen Sozialgerichtstags; Herausgeber eines der wichtigsten Kommentare zum SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe – (5. Aufl. 2015).
Vom 25. – 26. August 2022 in Berlin
Weitere Infos und Anmeldung hier