Preis auf Anfrage.
Die Gefährdungseinschätzung hat ergeben, dass eine Kindeswohlgefährdung abgeklärt werden muss, droht oder bereits vorliegt-und jetzt??? Wie teile ich den Eltern das Ergebnis der Beratung mit? Und wie schaffe ich es diese für eine Zusammenarbeit zu gewinnen? Was ist in Schutzvereinbarungen eigentlich alleserlaubt-und was nicht? Welche Absprachen muss ich mit Kooperationspartnern treffen? Und was mache ich, wenn ich das was ich mit Eltern vereinbare,nicht kontrollieren kann?Denn auch im Kindesschutz gilt es, offen und kreativ für Lösungsmöglichkeiten zu sein und Partizipation und Ressourcenorientierung zu leben!
Die Gestaltung des Aushandlungsprozesses der Schutzvereinbarung ist vermittelt und trainiert.
Vom 25. – 26. August 2022 in Berlin
Weitere Infos und Anmeldung hier