Preis auf Anfrage.
Diese Rechte gelten selbstverständlich auch für Eltern mit Beeinträchtigungen und ihren Kindern. Durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) 2016 wird die Eingliederungshilfe bis voraussichtlich 2023 deutlich umstrukturiert. Erstmals wird gesetzlich explizit benannt, dass Mütter und Väter als Leistungsempfänger der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX zur selbstbestimmten und eigenständigen Bewältigung des Alltags einen Anspruch auf Assistenz bei der Versorgung und Betreuung ihrer Kinder haben (2). Daneben besteht das elterliche Recht auf Erziehung nach dem SGB VIII (3), sodass Eingliederungs-und Kinder-und Jugendhilfe vor der Situation stehen, gemeinsame Hilfen in einer Familie zu leisten.
Die kombinierte Leistung Begleitete Elternschaft vereint Assistenzleistungen der Eingliederungshilfe für Eltern mit geistiger Behinderung mit den Hilfen zur Erziehung der Kinder-und Jugendhilfe, sowohl in ambulanter, als auch stationärer Form.
Zwei Kostenträger, zwei Leistungsprofile –ein Ziel: Eine sichere, selbstbestimmte Familie! Die Begleitete Elternschaft bewegt sich oftmals im Balanceakt zwischen Lebensperspektive Familie ermöglichen und Kinderschutz gewährleisten und stellt dadurch ein hohes Anforderungsprofil an alldiejenigen, die in den Familien als Fachpersonal unterstützend und begleitend tätig sind. Denn gefragt sind u. a. eine hohe Sensibilität für die Eltern-Kind-Beziehung, umfangreiche pädagogische Kenntnisse und Fertigkeiten sowie eine starke Selbstreflexion und Klarheit zur eigenen Rolle.
Dieses Seminar blickt in die aktuelle Praxis der Begleiteten Elternschaft und richtet sich an pädagogische Fachkräfte aus stationären und ambulanten Angeboten, die Eltern mit Beeinträchtigungen begleiten oder zukünftig begleiten wollen, an interessierte Fachleute aus Ämtern, Fachstellen und Beratungsstellen.
(1)vgl. Heinisch, 2015
(2)vgl. §113 Abs. 2, Nr. 2 SGB IX i.V.m. §78 Abs. 3 SGB IX
(3)vgl. §27 SGB VIII Abs. 1
Vom 25. – 26. August 2022 in Berlin
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