Preis auf Anfrage.
Im Rahmen des Gesamtplanverfahrens im Kontext des BTHG (Bundesteilhabegesetzes) wurde das Instrument des ICF (International Classification of Functioning, Disabilty and Health) als Grundlage für die Bedarfsermittlung verbindlich vorgeschrieben (§ 118 (1) S. 2 SGBIX n.F.). Es gilt, die Beeinträchtigungen und Möglichkeiten einer Person ganzheitlich abzubilden und zwar eben auch (!) in der Wechselwirkung mit den Gegebenheiten in der Umwelt dieser Person. Es wird hier im Gesetz ein „Strukturpflock“ gesetzt, um die Möglichkeiten und Einschränkungen von Teilhabe differenziert mit drei Blickrichtungen zu identifizieren. Es werden (1.) die objektiven körperlichen und/oder geistigen Einschränkungen betrachtet, sowie (2.) die daraus resultierenden Bedarfe abgeleitet und (3.) der Mensch im Kontext seiner Umwelt betrachtet. Die Praxis wird deshalb angehalten im Rahmen der Bedarfsermittlung Verfahren zu entwickeln, die beschreiben, wie sich äußere Einflüsse positiv oder negativ auf die Lebenssituation der Person mit einer Beeinträchtigung auswirken. In den Bedarfsermittlungsinstrumenten (z.B. BEI NRW; BENI für Niedersachsen, TiB –Berlin…) erfolgt dies meistens mit Fragen nach den Faktoren, die die Person in ihrer Funktionsfähigkeit in der Umwelt hindern oder fördern:
Die Teilnehmer*innen kennen die Grundlagen für die Erfassung der Umweltfaktoren im SGB IX als Basis für eine Art „personenzentrierter Sozialraumanalyse“. Themen können aus der Betrachtung des Einzelfalls herausgelöst und gebündelt werden. Es ist vermittelt,wie zukünftig aus der Fallarbeit heraus eine systematische Projektentwicklung und Sozialplanung erfolgen kann und wie Finanzierungsmöglichkeiten aussehen können.
Vom 25. – 26. August 2022 in Berlin
Weitere Infos und Anmeldung hier