Leistungen der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII stellen für die Fachkräfte der Kinder und Jugendhilfe eine besondere Herausforderung dar: Neben den fachlichen Fragen bei der Diagnostik einer seelischen Störung stellt sich die Frage, wie die Prüfung der Teilhabebeeinträchtigung als Aufgabe der Jugendhilfe erfüllt werden kann? Was sind die geeigneten Hilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche? Dazu kommen die sich überlappenden Zuständigkeiten der verschiedenen (Hilfe-)Systeme. Wann sind Sozialhilfeträger, Krankenversicherung oder Schule zuständig und wie können sie in die Verantwortung genommen, wie die Hilfen koordiniert werden? Wie ist das Vor- und NachrangVerhältnis der Jugendhilfe zu anderen Leistungsträgern wiederherzustellen? Hinzukommen die neuen Anforderungen durch das Bundesteilhabegesetz, das stufenweise ab 2018 in Kraft tritt.
Sozialpädagogische Fachkräfte und Mitarbeiter*innen der Wirtschaftlichen
Jugendhilfe von Jugendämtern oder von der Fragestellung betroffene Freie Träger.
Leistungen der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII werden rechtssicher bewilligt
Vom 25. – 26. August 2022 in Berlin
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