Lüttringhaus
Institut für Sozialraumorientierung, Quartier- und Case Management

Datenschutz, Aufsichtspflicht und Haftung: Bausteine im Kinder-und Jugendschutz

Kosten:

Preis auf Anfrage.

Aufsichtspflicht, Haftung und Garantenpflicht​

Frühe Hilfen werden im Rahmen des Kinderschutzes als ein wesentliches Unterstützungselement für Eltern bei der Wahrnehmung ihres Erziehungsrechts und ihrer Erziehungsverantwortung durch die staatliche Gemeinschaft eingesetzt. Sie verfolgen das Ziel, Elternkompetenzen von Anfang an zu stärken, um Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern bestmöglich zu fördern, Risiken für ihr Wohl möglichst früh wahrzunehmen und Gefährdungen systematisch abzuwenden. Zu den Bausteinen im Kinderschutz gehören die Grundkenntnisse der Aufsichtspflicht. Verstöße der Personensorgeberechtigten, aber auch von Fachkräften der Kinder-und Jugendhilfe, gegen die Aufsichtspflicht können das Kindeswohl gefährden. Obwohl die bloße Aufsichtspflichtverletzung allein nicht strafbar ist, kann aber das Unterlassen der gebotenen Aufsicht als Beschützer-oder Überwachergarant doch nach Vorschriften des Strafrechts geahndet werden. Dabei sind diese Rechtsfolgen meist aber nicht so einschneidend wie die zivilrechtlichen Schadenersatzpflichten. Auch wenn notwendigerweise Rechtsgrundlagen erörtert werden, wird durch den hohen Praxisbezug und die Art und Weise der Vermittlung des Basiswissens das Vorurteil, „Recht“ sei langweilig, widerlegt. Die Kriterien der Aufsichtspflicht werden gemeinsam erarbeitet und durch Gerichtsurteile erläutert.

Ziele

Die Teilnehmer*innen vermeiden Aufsichtspflichtverletzungen, weil sie die Kriterien zu deren Abwendung beherrschen; sie sind über die gesetzlichen Grundlagen der Haftunginformiert.

Inhalte:

Datenschutz/Sozialdatenschutz im Bereich Kindesschutz​

Sozialdatenschutz darf im Arbeitsalltag kein geduldetes Mauerblümchensein. Datenschutz als Vertrauensschutz ist eines der Fundamente sozialer Arbeit. Eltern, Kinder, Jugendliche, Erzieher, Sozialarbeiter, Sozialpäadoginnen, vielesind oft unsicher: Habe ich Anspruch darauf, dass meine Eltern über mein bestimmtes Problem nicht unterrichtet werden? Darf ich als Sozialpädagoginmir anvertraute Geheimnisse an andere schweigepflichtige Teammitglieder weitergeben? In welchen Fällen im Kindesschutz darf die Schweigepflicht gebrochen werden? Datenschutzrechtliche verbindliche Normen sind in einer Reihe von Gesetzen erfasst. Diese geringe Transparenz schürt die Unsicherheit und vertieft die Kluft zwischen Anspruch und Wirklichkeit. Zuletzt hat die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) eine Reihe von Neuerungen gebracht.

Ziele

Die bei der Arbeit im Kindesschutz zentralen datenschutzrechtlichen Grundlagen sind bekannt; die Fortbildung hat das Handwerkszeug zur sicheren Handhabung veermittelt.

Inhalte:

Datenschutz, Aufsichtspflicht und Haftung – Lüttringhaus

Datenschutz, Aufsichtspflicht und Haftung